karout-werk Unser Leistungsspektrum umfasst Abriss und Entkernung, Bodenverlegung,

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma: Karout-Werk

§1  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Karout (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Bau, Reinigung und sonstige handwerkliche Tätigkeiten.

§2 Leistungen

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Abriss- und Entkernungsarbeiten
  • Bodenverlegung
  • Entrümpelung
  • Gartenpflege
  • Gebäudereinigung
  • Sanierungsarbeiten
  • Schimmelentfernung und Desinfizierung
  • Trockenbauarbeiten
  • Montage genormter Baufertigteile
  • Silikon- und Wartungsfugen
  • Kabelverlegearbeiten ohne Anschluss
  • Wasserschadenmanagment

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • Anzahlung: mindestens 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten
  • Restzahlung: sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug

Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.

§5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
  • weitere Leistungen einzustellen
  • offene Forderungen sofort fällig zu stellen

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

  • Zugang zum Objekt gewährt wird
  • Arbeitsbereiche frei zugänglich sind
  • notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) vorhanden sind

Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung werden gesondert berechnet.

§7 Ausführung und Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Witterung, Materialengpässe oder unvorhersehbare Umstände können zu Verzögerungen führen.

§8 Material

Das benötigte Material wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftragnehmer gestellt und gesondert berechnet.

§9 Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

  • die Arbeiten abgeschlossen sind und
  • der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel innerhalb von 3 Tagen schriftlich meldet

§10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§12 Kündigung / Stornierung

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen.

In diesem Fall sind zu zahlen:

  • bereits erbrachte Leistungen
  • entstandene Materialkosten
  • bereits eingeplante Arbeitszeite

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.