karout-werk Unser Leistungsspektrum umfasst Abriss und Entkernung, Bodenverlegung,
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Firma: Karout-Werk
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Karout (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Bau, Reinigung und sonstige handwerkliche Tätigkeiten.
§2 Leistungen
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nichts anderes vereinbart ist:
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
§5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung werden gesondert berechnet.
§7 Ausführung und Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Witterung, Materialengpässe oder unvorhersehbare Umstände können zu Verzögerungen führen.
§8 Material
Das benötigte Material wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftragnehmer gestellt und gesondert berechnet.
§9 Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
§10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§12 Kündigung / Stornierung
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen.
In diesem Fall sind zu zahlen:
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.